Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand (KV) ist für die Vermögensverwaltung in einer katholischen Pfarrgemeinde zuständig und verantwortlich. Grundlage für seine Arbeit ist das „Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ vom 24. Juli 1924. Dieses Gesetz gilt weiterhin mit wenigen Änderungen auch heute noch. Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pastor als Vorsitzendem sowie 10 gewählten Mitgliedern. Zudem können noch weitere Geistliche der Pfarrei dem Gremium angehören, zurzeit der Kaplan der Pfarrgemeinde, sowie ernannte Berater. Die gewählten Mitglieder werden in geheimer und unmittelbarer Wahl durch die Pfarrangehörigen gewählt. Das aktive Wahlrecht hat jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag 18 Jahre alt ist und seit einem Jahr in der Pfarrgemeinde wohnt. Wählbar ist jeder wahlberechtigte Katholik, der am Wahltag 21 Jahre alt ist (passives Wahlrecht). Die Amtsdauer beträgt sechs Jahre. Um eine kontinuierliche Arbeit zu gewährleisten, scheidet im Turnus von drei Jahren jeweils die Hälfte der Gewählten aus, wobei eine Wiederwahl möglich ist.
Unserem KV gehören zurzeit an: Pastor Stefan Dördelmann (Vorsitzender),
sowie die folgenden Mitglieder an:
Annegret Beckedahl, Nicole Danckwart, Klemens Dicks, Peter Tervooren, Jan Ehren (stellvertretender Vorsitzender), Hans-Jürgen Schmitz, Bernward Simon, Simon Verhülsdonk,
Beratende Mitglieder: Michael Heymann, Reinhard Peters, Christian Schick.
An den KV-Sitzungen (ca. 10-11 Mal im Jahr) nimmt immer auch ein gewählter Abgesandter des Pfarrgemeinderats teil.
Aufgaben:
• Mit seiner Arbeit bereitet, kontrolliert und verantwortet der KV den wirtschaftlichen Rahmen, den die Pfarrgemeinde für ihre pastorale Arbeit benötigt. Der KV verwaltet Vermögen und Liegenschaften der Pfarrgemeinde sowie des Priesterhauses als Pilger- und Exerzitienhaus.
• Der KV hat ein Vermögensverzeichnis zu führen, die Haushaltspläne aufzustellen ,die Kassen zu prüfen und die Jahresrechnungen entgegenzunehmen, die nach Bekanntgabe einmal im Jahr für zwei Wochen öffentlich zugänglich gemacht werden.• Der KV ist Arbeitgeber der von der Gemeinde beschäftigten Angestellten(zurzeit über 80 Frauen und Männer), Dienstvorgesetzter ist der Pastor.• Der KV verwaltet die beiden Kindergärten St. Marien (Zentrum) und St. Hubertus(Kevelaer-Nord).• Der KV verwaltet den Friedhof in Kevelaer (Stadtmitte).• Der KV ist Vermieter pfarreigener Gebäude mit Wohn- und Geschäftsräumen.• Der KV betreibt die Pfarrbücherei im Petrus-Canisius-Haus.
Für die Ausführung der vielfältigen Aufgaben hat der KV Ausschüsse gebildet. Neben den Mitgliedern sind dort auch zeitweise Berater von außen tätig.
Im Bedarfsfall stellen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Pforte des Priesterhauses Kontakt zu den entsprechenden zu den Mitgliedern des KV her.