Einweihungen und Segnungen
Segnung von Gegenständen
Gleich ob ein Auto, eine Kerze, ein Rosenkranz oder sonst ein Andachtsgegenstand - in St. Marien haben Sie im Rahmen jeder Pilgerandacht (in der Wallfahrtszeit um 15 Uhr) die Möglichkeit, Dinge segnen zu lassen. Darüber hinaus können Sie die zu weihenden Dinge, an der Pforte des Priesterhauses (Tel. 02832/ 93380) abgeben bzw. einen Termin für eine Fahrzeugsegung vereinbaren.
Segnung / Einweihung von Gebäuden
Auch Wohn- und Geschäftshäuser, sowie öffentliche Einrichtungen können unter den Schutz Gottes und der Jungfrau Maria gestellt werden. Gerade junge Familien lassen ihr neues Heim oft im Zusammenhang mit ihrer Hochzeit oder der Taufe eines Kindes einweihen. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Geistlichen oder an der Pforte des Priesterhauses.
Segnung von Personen
Besonders kennt die Kirche die Segnung von Personen. Neben dem allgemeinen Segen innerhalb der heiligen Messe, können Einzelpersonen und Gruppen auch speziell unter den Schutz Gottes und seiner Heiligen gestellt werden. So wird in der Regel zu jedem Marienfest in der Wallfahrtszeit (Mai bis Oktober) eine Einzelsegnung nach der Pilgerandacht um 15 Uhr in der Basilika angeboten. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Geistlichen oder an der Pforte des Priesterhauses.